Telefonische Krankschreibung entfällt: Das gilt ab 2026 für Arbeitnehmer
Abschaffung der telefonischen Krankschreibung: Was 2026 für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gilt. Jetzt kompakt informieren & vorbereitet bleiben.
- Regelungswandel: Abschied von der telefonischen Krankschreibung
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag
- Kritik und Herausforderungen für Ärzte und Arbeitswelt
- Digitale und elektronische Krankschreibung: Status und Ausnahmen
- Praxis-Tipps, Zielgruppen und Ausblick
Regelungswandel: Abschied von der telefonischen Krankschreibung
Reformkompass 2026: Was sich für Arbeitnehmer ändert
TL;DR: Die telefonische Krankschreibung wird im Zuge einer Reform in Deutschland 2026 abgeschafft. Arbeitnehmer benötigen ab dem ersten Krankheitstag eine schriftliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) – persönlich vom Arzt ausgestellt. Die Umstellung soll den hohen Krankenstand senken, wird aber kontrovers diskutiert.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag
Wer krank ist, muss zum Arzt – und das sofort
Die bisherige Erleichterung für Arbeitnehmer, sich bei leichten Symptomen telefonisch krankschreiben zu lassen, fällt mit der neuen Reform weg. Schon ab dem ersten Tag der Erkrankung ist die persönliche Vorstellung beim Arzt Pflicht, um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erhalten. Die bisherigen Regelungen – nach denen gesetzlich erst ab dem vierten Tag eine AU fällig war – werden damit deutlich verschärft.
Stimmen zur Neuregelung
„Die Maßnahme wird zu übervollen Praxen, zusätzlicher Bürokratie und Zeitverlust führen.“ — Kassenärztliche Bundesvereinigung, Pressemitteilung 2026
Manche Betriebe können weiterhin eigene, teils strengere Regeln festlegen. Arbeitnehmer sollten sich bei ihrer Personalabteilung über interne Fristen zur AU informieren.
Rahmenbedingungen und Hintergründe
Die Reform ist eine Antwort auf die seit Jahren steigenden Krankschreibungen in Deutschland. Laut Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit lag der Krankenstand zuletzt bei etwa 19 Tagen pro Arbeitnehmer jährlich (Quellen: Bundesministerium für Gesundheit, DAK-Gesundheitsreport 2025). Kritisch wird angemerkt, dass die neue Regelung den Zugang zu ärztlicher Versorgung in Ballungsgebieten weiter erschweren könnte.
Struktur der neuen Vorgaben: Was gilt für wen?
Die Neuregelung gilt für alle gesetzlich versicherten Arbeitnehmer. Privatversicherte und Beihilfeberechtigte erhalten weiterhin Papierausdrucke und müssen diese eigenständig an Arbeitgeber und Versicherung schicken. Bei erkrankten Kindern entfällt die telefonische Freistellung ebenfalls – Eltern müssen künftig persönlich in die Praxis kommen, um Freistellung zu erhalten. Eine Krankschreibung kann ausnahmsweise bis zu drei Tage rückwirkend erfolgen, sofern das Krankheitsbild dies rechtfertigt.
Kritik und Herausforderungen für Ärzte und Arbeitswelt
Praxisalltag unter Druck: Reaktionen aus der Medizin
Die Ärzteschaft bewertet die Reform mit Skepsis. Durch die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung befürchten viele Ärztinnen und Ärzte eine Zunahme von Patientendruck in Wartezimmern. Besonders bei banalen Infekten wie Schnupfen oder leichter Erkältung entfallen die bisherigen Erleichterungen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung verweist auf den gestiegenen bürokratischen Aufwand und kündigt mögliche Wartezeiten an.
Arbeitgeberinteressen versus Patientenschutz
Arbeitgeber begrüßen die Maßnahme als Mittel gegen Missbrauch und zur Kostensenkung bei hohen Krankenständen. Patientenvertreter warnen dagegen vor Risiken: Es besteht die Gefahr, dass sich Erkrankte gezwungen sehen, krank zur Arbeit zu erscheinen („Präsentismus“), was Gesundheitsrisiken und Infektionswellen im Betrieb verstärken könnte.
Realistische Einordnung der Reform
Während die Regierung eine „Effizienzsteigerung“ betont, zweifeln viele Experten den praktischen Nutzen an. Die Mitnahme von Krankheit in den beruflichen Alltag dürfte nach Einschätzung von Arbeitssoziologen zunehmen – ein vermeidbarer Nebeneffekt, der langfristig wiederum die Produktivität senkt. Die ausufernde Bürokratie und fehlende digitale Interoperabilität werden zudem als Schwachpunkte gesehen.
Kritische Beispiele aus der Praxis
Ein häufiger Fall ist der Elternteil mit fieberndem Kind: Zuvor genügte ein Telefonat mit der Kinderärztin, nun werden persönliche Termine Pflicht. In ländlichen Regionen ist der Weg zur Praxis dabei für viele eine Herausforderung. Ein weiterer typischer Fall betrifft Berufspendler mit leichten Infekten, die aus Vorsicht zuhause bleiben sollten, aber nun zur Krankschreibung persönlich erscheinen müssen.
Digitale und elektronische Krankschreibung: Status und Ausnahmen
Die elektronische AU bleibt erhalten
Seit Januar 2023 wurde die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für gesetzlich Versicherte umgesetzt. Die Weiterleitung an Krankenkasse und Arbeitgeber erfolgt digital. Versicherte erhalten für ihre Unterlagen einen Papierausdruck, müssen aber keine weiteren Schritte unternehmen – Arztpraxis und Kasse kümmern sich um die Übermittlung.
Datenschutz und Sicherheit
Die Übertragung erfolgt über gesicherte Kommunikationsserver. Arbeitgeber erhalten nur Basisinformationen: Name, Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit sowie Erst- oder Folgebescheinigung. Diagnosen oder Praxisangaben bleiben vertraulich und werden nicht mitgesendet.
Welche Patienten sind ausgenommen?
Privatversicherte, Beamte und Beihilfeberechtigte sind auf Papierbescheinigungen angewiesen. Hier bleibt der bürokratische Aufwand bestehen, da die Übermittlung an Arbeitgeber und Versicherung per Post oder gesichertem digitalen Weg eigenständig vorgenommen werden muss.
Rückwirkende und Sonderregelungen
Eine rückwirkende Krankschreibung ist wie bisher in Ausnahmefällen möglich. Voraussetzung: Der Arzt muss plausibel machen, dass die Erkrankung schon vor dem Besuch bestand und der Patient triftige Gründe hatte, nicht früher in die Praxis zu kommen.
Bis zum offiziellen Inkrafttreten der Reform bleibt die telefonische Krankschreibung maximal fünf Tage zulässig – sofern die Patienten persönlich in der jeweiligen Praxis bekannt sind und keine schwerwiegenden Symptome vorliegen.

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Praxis-Tipps, Zielgruppen und Ausblick
Nützliche Hinweise für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Unternehmen sollten ihre Belegschaften frühzeitig über die neuen Regeln informieren und ggf. interne Prozesse anpassen. Für Mitarbeitende empfiehlt sich, bei ersten Symptomen telefonisch einen Termin zu vereinbaren und den Praxisbesuch nicht aufzuschieben. Arbeitgeber erhalten durch die Pflicht zur AU ab Tag 1 mehr Planungssicherheit, sollten aber Rücksicht auf Mitarbeitergesundheit nehmen.
Vorteile & Nachteile auf einen Blick
Vorteile
- Missbrauch von Krankschreibungen wird erschwert
- Arbeitgeber erhalten frühzeitige Rückmeldung
Nachteile
- Mehr Andrang und längere Wartezeiten in Arztpraxen
- Höherer Aufwand und Umwege für Erkrankte
Checkliste für die Praxis
- Praxisbesuch am ersten Krankheitstag organisieren
- Mitarbeiter rechtzeitig über Änderungen informieren
- Elektronische Übermittlung der AU sicherstellen (gesetzlich Versicherte)
- Für Privatpatienten: Krankmeldung zeitnah per Post verschicken

Weiterführende Informationen & Beratungsstellen
Detaillierte Informationen bietet das Bundesministerium für Gesundheit (www.bundesgesundheitsministerium.de), Kassenärztliche Vereinigungen sowie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Bei Unsicherheiten informieren auch Krankenkassen-Hotlines über aktuelle Fristen und Zuständigkeiten.
Zielgruppen im Blick
Perspektive für 20–40 Jahre
Junge Erwerbstätige mit flexiblen Arbeitsmodellen müssen nun häufiger Wege zur Praxis einplanen. Spontane Homeoffice-Tage bei leichten Infekten verlieren an Leichtigkeit. Wer Kooperation mit dem Arbeitgeber pflegt, klärt frühzeitig die erwarteten Abläufe für Krankmeldungen.
Perspektive für 40–60 Jahre
Erfahrene Fachkräfte mit Verantwortung werden von Präsenzpflicht in Arztpraxen häufiger betroffen sein. Sie stellen meist einen erhöhten Wert auf zuverlässige digitale Prozesse und erwarten, dass betriebliche Abläufe der neuen Gesetzgebung flexibel angepasst werden.
Perspektive ab 60
Ältere Arbeitnehmer mit komplexeren Gesundheitslagen müssen bei akuten Beschwerden noch rascher zur ärztlichen Abklärung. Regelmäßige Arztkontakte werden durch die AU-Pflicht ab Tag 1 nochmals intensiviert.
„Die Krankenhauspraxis muss Entlastung bringen – Praxen dürfen durch formale Hürden nicht überfüllt werden.“
Dr. Sandra Müller, Allgemeinmedizin, 2026
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